© Copyright 2018 | SSV Möhringen | Amtsgericht Stuttgart VR 450307
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Aktuelles
2020
Hallo liebe Schützinnen und Schützen,
endlich ist es soweit, private und öffentliche Freiluft-Sportstätten dürfen unter Berücksichtigung der
Infektionsschutzmaßnahmen wieder genutzt werden. Nach der aktuellen Landesverordnung dürfen
wir damit die Stände wieder eröffnen.
Damit wir einen reibungslosen Trainingsbetrieb anbieten können, müssen folgende Punkte von den
Trainierenden ausnahmslos berücksichtigt werden:
- Maximale Belegung der Stände:
Es darf nur jeder zweite Schießstand belegt werden, damit der Sicherheitsabstand von 1,5m
eingehalten werden kann.
Damit ergibt sich folgende Belegungsmöglichkeit:
o 100m Stand – max. 1 Person
o 50m Stand – max. 2 Personen
o 25m Stand – max. 2 Personen
o 10m Stand – max. 3 Personen
o Es darf max. 1 zusätzliche Person als Standaufsicht vor Ort sein:
o 25m Stand – 1 Standaufsticht
o 50/100m Stand – 1 Standaufsicht
- Die Schießzeiten wurden leicht angepasst, damit eine ausreichende Anzahl an Schützen
trainieren kann.Auch Freitags darf nun Großkaliber auf den 50/100m Ständen geschossen
werden.
Die Standbelegung ist vorab online anzumelden, nach der Anmeldung ist die reservierte
Schießzeit auch zu nutzen. Das Trainieren ohne Reservierung ist nicht erlaubt, da
nachvollzogen werden muss, wer mit wem in Kontakt gekommen ist.
Die Zeit ist ausreichend für den Auf- und Abbau, sowie das Training selbst. Die Stände sind
pünktlich zu verlassen, damit der nachfolgende Schütze keine Einbußen hat. Die Stände
werden erst betreten, wenn die vorherigen Schützen den Stand geräumt haben. Es darf nicht
auf dem Stand gewartet werden.
Jeder Schütze darf pro Tag und Stand nur eine Schießzeit reservieren, aber ich denke das
versteht sich von selbst.
- Die Abstandsregelung von min. 1,5m ist in jeglicher Situation einzuhalten.
- Es gibt keinen Wirtschaftsbetrieb, d.h. der Wirtschaftsraum darf nur betreten werden für
den Gang zum und vom Schießstand. Beim Betreten des Schützenhauses ist ein Mund- und
Nasenschutz zu tragen, ebenso während des Einrichtens bzw. Abbauen des Standes.
Während des eigentlichen Trainings muss kein Mund- und Nasenschutz getragen werden.
Es darf sich weder hingesetzt, noch Stühle oder Bänke nach draußen genommen werden um
sich dort zu platzieren. Wir trainieren lediglich, die Kameradschaftspflege muss noch etwas
warten.
- Wer sich krank fühlt oder auch nur leichte Anzeichen hat, wer Kontakt mit einem Corona-
Kranken in den letzten beiden Wochen hatte ist vom Trainingsbetrieb ausgeschlossen.
Ebenso möchte ich darum bitten, dass Schützinnen und Schützen, die zu der Risikogruppe
zählen, aktuell nicht am Training teilnehmen, das liegt auch in eurem Interesse.
Da erhebliche Strafen für Zuwiderhandlungen angesetzt werden können, werden wir die Einhaltung
der Regelungen kontrollieren und ggfls. befristete Standverbote aussprechen. Im Interesse aller
haltet euch bitte an die Vorgaben aus der aktuellen Landesverordnung.
Wie ihr euch online Schießzeiten reservieren könnt, findet ihr in unserem Mitgliederbereich:
Mitgliederbereich
unter dem Ordner Standbelegung / Anleitung.
Bei Fragen oder sonstigen Anregungen kommt gerne auf mich zu.
Viele Grüße und bleibt gesund!
Andreas
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Hallo liebe Schützinnen und Schützen,
endlich ist es soweit, private und öffentliche Freiluft-Sportstätten dürfen unter
Berücksichtigung der Infektionsschutzmaßnahmen wieder genutzt werden.
Nach der aktuellen Landesverordnung dürfen Stände wieder eröffnen.
Damit wir einen reibungslosen Trainingsbetrieb anbieten können, müssen folgende
Punkte von den Trainierenden ausnahmslos berücksichtigt werden:
- Maximale Belegung der Stände:
Es darf nur jeder Schießstand mit max. 2 Personen belegt werden, damit der
Sicherheitsabstand von 1,5m eingehalten werden kann.
Damit ergibt sich folgende Belegungsmöglichkeit:
o 100m Stand – max. 1 Person
o 50m Stand – max. 2 Personen
o 25m Stand – max. 2 Personen
o 10m Stand – max. 2 Personen
o Es darf max. 1 zusätzliche Person als Standaufsicht vor Ort sein:
o 25m Stand – 1 Standaufsticht
o 50/100m Stand – 1 Standaufsicht
- Die Schießzeiten wurden leicht angepasst, damit eine ausreichende Anzahl an Schützen
trainieren kann.Auch Freitags darf nun Großkaliber auf den 50/100m Ständen geschossen
werden.
Die Standbelegung ist vorab online anzumelden, nach der Anmeldung ist die reservierte
Schießzeit auch zu nutzen. Das Trainieren ohne Reservierung ist nicht erlaubt, da
nachvollzogen werden muss, wer mit wem in Kontakt gekommen ist.
Die Zeit ist ausreichend für den Auf- und Abbau, sowie das Training selbst. Die Stände sind
pünktlich zu verlassen, damit der nachfolgende Schütze keine Einbußen hat. Die Stände
werden erst betreten, wenn die vorherigen Schützen den Stand geräumt haben. Es darf nicht
auf dem Stand gewartet werden.
Jeder Schütze darf pro Tag und Stand nur eine Schießzeit reservieren, aber ich denke das
versteht sich von selbst.
- Die Abstandsregelung von min. 1,5m ist in jeglicher Situation einzuhalten.
- Es gibt keinen Wirtschaftsbetrieb, d.h. der Wirtschaftsraum darf nur betreten werden für
den Gang zum und vom Schießstand. Beim Betreten des Schützenhauses ist ein Mund- und
Nasenschutz zu tragen, ebenso während des Einrichtens bzw. Abbauen des Standes.
Während des eigentlichen Trainings muss kein Mund- und Nasenschutz getragen werden.
Es darf sich weder hingesetzt, noch Stühle oder Bänke nach draußen genommen werden um
sich dort zu platzieren. Wir trainieren lediglich, die Kameradschaftspflege muss noch etwas
warten.
- Wer sich krank fühlt oder auch nur leichte Anzeichen hat, wer Kontakt mit einem Corona-
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